Rechtsprechung
KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr 4.1 VHB 2010, Nr 8.1 VHB 2010
Umfang der Einstandspflicht eines Hausratsversicherers für Nässeschäden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche aus einer Hausratversicherung Voraussetzungen eines Leitungswasserschadens Begriff der Wasserversorgung Schaden durch Witterungsniederschläge
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer Hausratversicherung Voraussetzungen eines Leitungswasserschadens Begriff der Wasserversorgung Schaden durch Witterungsniederschläge
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.01.2020 - 24 O 71/18
- KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
- KG, 04.06.2021 - 6 U 28/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 27.09.2016 - 6 U 21/15
Hausratversicherung: Risikoausschluss für Rückstauschäden
Auszug aus KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Dass ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 27.09.2016 zu 6 U 21/15, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rdz. 34 ff). - OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12
Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in …
Auszug aus KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 20.04.2005 zu IV ZR 252/03, zitiert nach juris, dort Rdz. 19) liegt - auch nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers- eine bedingungsgemäße Überflutung erst vor, wenn sich erhebliche Wassermassen auf der Geländeoberfläche ansammeln (vgl. auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15.12.2017 zu 10 U 811/16, zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rdz. 82; OLG Köln, Urteil vom 09.04.2013 zu 9 U 198/12, zitiert nach juris, l dort Leitsatz und Rdz. 11). - BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung
Auszug aus KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.04.2005 zu IV ZR 252/03, zitiert nach juris, dort Rdz. 19) liegt - auch nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers- eine bedingungsgemäße Überflutung erst vor, wenn sich erhebliche Wassermassen auf der Geländeoberfläche ansammeln (vgl. auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15.12.2017 zu 10 U 811/16, zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rdz. 82; OLG Köln…, Urteil vom 09.04.2013 zu 9 U 198/12, zitiert nach juris, l dort Leitsatz und Rdz. 11). - OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16
Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten …
Auszug aus KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 20.04.2005 zu IV ZR 252/03, zitiert nach juris, dort Rdz. 19) liegt - auch nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers- eine bedingungsgemäße Überflutung erst vor, wenn sich erhebliche Wassermassen auf der Geländeoberfläche ansammeln (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2017 zu 10 U 811/16, zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rdz. 82; OLG Köln…, Urteil vom 09.04.2013 zu 9 U 198/12, zitiert nach juris, l dort Leitsatz und Rdz. 11). - OLG Hamm, 01.06.2012 - 20 U 107/12
Leitungswasserversicherung
Auszug aus KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Zwar ist der Begriff der Wasserversorgung weit auszulegen, hierzu gehören alle Rohre, die im Zeitpunkt des Wasseraustritts der Heranführung oder Ableitung von Wasser dienten (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2012 zu 20 U 107/12, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rdnr. 8;… vgl. auch Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage E 1 Rdnr. 29).